Allgemeine Geschäftsbedingungen

GELTUNGSBEREICH

1.1 Ungeachtet anderslautender früherer oder künftiger Mitteilungen, akzeptiert der Käufer (nachfolgend als „Käufer” bezeichnet) mit der Übersendung einer Angebotsanfrage, der Aufgabe einer Bestellung und/oder den Abschluss eines Vertrags mit VASCO GROUP AG, mit Gesellschaftssitz in 3650 Dilsen–Stokkem, Kruishoefstraat 50, UID-Nummer BE 0428.107.718 (nachfolgend als „VASCO GROUP“ bezeichnet), dass ausschließlich die folgenden Bedingungen für alle vertraglichen, vorvertraglichen und außervertraglichen Rechtsverhältnisse zwischen VASCO GROUP und dem Käufer gelten, und zwar sowohl gegenwärtige sowie auch zukünftige (in hierarchisch absteigender Reihenfolge, das Folgende bei Fehlen oder Stillschweigen des vorhergehenden): (1) der schriftliche Vertrag zwischen VASCO GROUP und dem Käufer; (2) die schriftliche Auftragsbestätigung von VASCO GROUP; (3) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen; (4) das Wiener Kaufrechtsübereinkommen; (5) das Belgische Recht. Andere Bedingungen und/oder Normen, einschließlich der allgemeinen und/oder besonderen Bedingungen des Käufers sind nicht anwendbar und werden ausdrücklich von VASCO GROUP abgelehnt. Andere (abweichenden) Bedingungen sind nur anwendbar sofern VASCO GROUP diese (abweichenden) Bedingungen ausdrücklich zur Genehmigung unterzeichnet. Jede vereinbarte Abweichung von den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ausdrücklich durch VASCO GROUP angenommenen allgemeinen Verkaufsbedingungen sind ausschließlich anwendbar auf den spezifischen Verkauf, für den eine derartige Abweichung vereinbarte wurde. 

1.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Teils einer Bestimmung unwirksam sein, beeinträchtigt das nicht die Wirksamkeit der restlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen und/oder der restlichen Bestimmung. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen werden VASCO GROUP und der Käufer, soweit wie möglich und im guten Glauben, über die Ersetzung der unwirksamen Bestimmung durch eine entsprechende Bestimmung verhandeln, die dem allgemeinen Geist dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen entspricht. Können sich die Parteien nicht einigen, so kann das zuständige Gericht die unwirksame Bestimmung auf das (rechtlich) Zulässige abmildern.

1.3 Der Käufer ist auch, jeder, der im Namen und/oder im Auftrag einer anderen (juristischen) Person, ein Produkt und/oder eine Dienstleistung von VASCO GROUP kauft, bei VASCO GROUP eine Bestellung aufgibt und/oder eine Preisanfrage an VASCO GROUP sendet.

2. AUFTRÄGE/ANGEBOTE

2.1 Die Angebote von VASCO GROUP sind nicht bindend. VASCO GROUP kann alle Angebote und Offerten zu jedem beliebigen Zeitpunkt zurückziehen. In jedem Fall sind alle Angebote und Offerten von VASCO GROUP unverbindlich und lediglich als Einladung zur Aufgabe einer Bestellung durch den Käufer zu betrachten. VASCO GROUP ist nur an eine Bestellung gebunden, wenn sie den jeweiligen Auftrag schriftlich bestätigt hat. Alle vom Käufer aufgegebenen Aufträge und Auftragsbestätigungen, einschließlich mündlicher Aufträge und Bestätigungen sind unwiderruflich, sofern nichts anderes in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vermeldet wird. VASCO GROUP darf selber bestimmen, mit welchen Parteien sie einen Vertrag abschließt.

3. ANNULLIERUNG

3.1 Der Käufer kann einen laufenden Auftrag kostenlos annullieren oder ändern, sofern dies innerhalb von 24 Stunden nach Empfang der Auftragsbestätigung erfolgt.

Dies kann nur in schriftlicher Form geschehen.

3.2 Im Falle einer verspäteten Meldung, spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware, gelten folgende Regeln:

  1. Wenn sich der Auftrag auf Lagerware bezieht, wird VASCO GROUP (Annullierungs-)Kosten in Höhe von 40% des ursprünglichen Rechnungsbetrags in Rechnung stellen.
  2. Wenn sich der Auftrag auf Nicht-Lagerware bezieht, wird VASCO GROUP (Annullierungs-)Kosten in Höhe von 60% des ursprünglichen Rechnungsbetrags in Rechnung stellen.

3.3 Annullierung einer Bestellung nach Lieferung der Waren ist nur möglich im Einklang mit dem Rückgabeverfahren, gemäß Artikel 6.2 ff dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. PREISE UND ZAHLUNG

4.1 Die Preise für Waren verstehen sich DAP (ICC Incoterms 2020) für die Lieferung innerhalb der EU und DDP (ICC Incoterms 2020) für Lieferungen außerhalb der EU, zuzüglich Mehrwertsteuer. Für jede Bestellung wird ein gesonderter individueller Preis berechnet. Dieser Preis gilt nur für den genau festgelegten Auftrag und gilt nicht für andere, auch nicht für ähnliche Aufträge.

4.2 Alle Steuern oder Abgaben, jeglicher Art, die auf den Preis der Waren erhoben werden, sowie Transport- und Versicherungskosten, soweit anwendbar, sind gesondert vom Käufer zu zahlen. 

4.3 Währungsschwankungen, Materialpreissteigerungen, Preise von Hilfsmaterialien und Rohstoffen, Löhne, Gehälter, Sozialabgaben, behördlich auferlegten Kosten, (Umwelt-) Abgaben und Steuern, Transportkosten, Import- und Exportzölle oder Versicherungsprämien, die zwischen der Auftragsbestätigung und der endgültigen Lieferung der Waren und/oder Dienstleistungen auftreten, berechtigen VASCO GROUP zur verhältnismäßigen Erhöhung des vereinbarten Preises.

4.4 Sofern nichts anderes angegeben, sind Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum bar zahlbar, ohne Abzug oder Ermäßigung, in der darin angegebenen Währung, und, falls keine Angaben gemacht wurden, in Euro. Die Annahme von Wechseln oder sonstigen Zahlungsinstrumenten durch VASCO GROUP stellt keine Novation dar. Kein einziger Anlass, z.B. eine Reklamation in Bezug auf die gelieferten Waren, berechtigt den Käufer zur Rückhaltung der Zahlung. 

4.5 Der Käufer muss seine Reklamationen in Bezug auf Rechnungen innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung per Einschreiben an VASCO GROUP übermitteln.

4.6 Nach dem Finanzsicherheitengesetz (Wet op de Financiële Zekerheden) vom 15. Dezember 2004 rechnen Vasco Group und der Verkäufer – automatisch und von Rechts wegen – alle aktuellen und zukünftigen Forderungen gegeneinander auf. Das heißt, dass in der dauerhaften Beziehung zwischen VASCO GROUP und dem Käufer immer nur die größte Schuldforderung per Saldo nach der oben genannten automatischen Verrechnung übrigbleibt. Diese Aufrechnung kann auf jedem Fall gegenüber dem Insolvenzverwalter und den übrigen konkurrierenden Gläubigern geltend gemacht werden, die sich demzufolge dieser Aufrechnung durch den Käufer und der VASCO GROUP nicht widersetzen können.

4.7 Bei ausbleibender oder unvollständiger Zahlung der Rechnung am Fälligkeitstag gilt von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung ein Zinssatz von einem (1) Prozent pro Monat, ab Rechnungsdatum, wobei jeder angefangene Monat als voller Monat gilt. 

Bei ausbleibender oder unvollständiger Zahlung der Rechnung am Fälligkeitstag wird von Rechts wegen und ohne vorherige Ankündigung eine Entschädigungspauschale in Höhe von 10% des restlichen Rechnungsbetrags mit einem Mindestsatz von 125 Euro fällig, unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsmittel von VASCO GROUP zur Erlangung des vollständigen Ausgleichs für angefallene Kosten und erlittene Schäden. 

VASCO GROUP ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Käufer aus einem Vertrag aufzuschieben, einen mit dem Käufer geschlossenen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, die sofortige Zahlung aller ausstehenden (auch der noch nicht fälligen) Forderungen zu verlangen oder die Erfüllung trotz vorheriger Vereinbarung zu verweigern – unbeschadet aller anderen Rechtsmittel, die der VASCO GROUP zustehen –, wenn eine Rechnung zum Fälligkeitsdatum nicht (vollständig) bezahlt wird oder der Käufer andere Verpflichtungen aus einem Vertrag nicht erfüllt, und diese Nichtzahlung oder Nichterfüllung von Verpflichtungen nach Erhalt einer schriftlichen Inverzugsetzung durch die VASCO GROUP nicht behoben wird, nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung, in welcher der Käufer aufgefordert wird, den Verstoß innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Versand der Inverzugsetzung zu korrigieren oder zu beenden. 

VASCO GROUP hat das Recht, ohne dass dazu eine vorhergehende Inverzugsetzung oder sonstige Formalität erforderlich ist, die Ausführung ihrer Vertragsverpflichtungen gegenüber dem Käufer auszusetzen, einen Vertrag mit dem Käufer mit sofortiger Wirkung zu kündigen, die sofortige Zahlung aller ausstehenden Rechnungen (einschließlich der noch nicht fälligen) zu verlangen, oder die Ausführung zu verweigern, ungeachtet einer etwaigen vorherigen Vereinbarung – unbeschadet allfälliger anderer Rechtsmittel, die von VASCO GROUP angewandt werden könnten – falls:

der Käufer insolvent wird, in Konkurs geht, gegen ihn ein Konkursantrag eingereicht worden ist oder eingereicht wird, ein Vorschlag in Bezug auf seine Zahlungsunfähigkeit im Rahmen des Konkursrechts unterbreitet wird, das Gesetz vom 31. Januar 2009 über die Kontinuität der Unternehmen Anwendung findet, der Käufer seine Geschäftstätigkeit vollständig oder zu einem wesentlichen Teil einstellt, eine Übertragung von Vermögenswerten auf Kosten seiner Gläubiger durchführt, oder wenn VASCO GROUP gute Gründe zu der Annahme hat, dass der Käufer seine Schulden bei Fälligkeit nicht zahlen kann; oder

ein direkter oder indirekter Kontrollwechsel über den Käufer vorliegt oder der Käufer seine gesamten Aktiva oder einen wesentlichen Teil davon auf einen Dritten überträgt (einschließlich Fusion, (Teil-) Spaltung, Übertragung oder Einbringung des gesamten Geschäfts oder eines Geschäftszweigs). 

4.8 Falls VASCO GROUP keine unmittelbaren Maßnahmen gegen eine Verletzung oder Nichterfüllung seitens des Käufers ergreift, kann dies unter keinen Umständen als Verzicht von VASCO GROUP auf ihr Recht ausgelegt werden, zu einem späteren Zeitpunkt Maßnahmen auf Geltendmachung gegen eine solche Verletzung oder Nichterfüllung zu ergreifen.

4.9 Die Annahme einer teilweisen Bezahlung erfolgt stets vorbehaltlich aller Rechte und wird in folgender Reihenfolge angerechnet: (1) Inkassokosten; (2) Schadensersatz; (3) Zinsen; (4) Hauptsummen.

 

5. LIEFERFRISTEN & - BEDINGUNGEN

5.1 

  • Lagerwaren sind grundsätzlich innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu liefern.
  • Nicht vorrätige Waren sind grundsätzlich innerhalb von 15 bis 30 Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu liefern, abhängig vom Typ.

Die Transportdauer ist nicht in den genannten Lieferfristen enthalten.

5.2 Alle Waren, die VASCO GROUP verkauft, werden innerhalb der EU dem Käufer DAP (entsprechend ICC Incoterms 2020) geliefert. Lieferungen außerhalb der EU erfolgen DDP (entsprechend ICC Incoterms 2020). 

5.3 Die angegebenen Lieferfristen sind nicht verbindlich für VASCO GROUP, und gelten stets indikativ, sie stellen zudem keinen essentiellen Bestandteil der Verpflichtungen von VASCO GROUP gegenüber dem Käufer dar. VASCO GROUP hat das Recht, Teillieferungen durchzuführen. 

5.4 Änderungen in der Offerte und/oder der Bestellung des Käufers, Änderungen in der schriftlichen Vereinbarung zwischen VASCO GROUP und dem Käufer, sowie Änderungen in der Auftragsbestätigung ausgehend von VASCO GROUP, führen automatisch dazu, dass die vorgeschlagenen indikativen Lieferfristen verfallen. 

5.5 Überschreitungen der angegebenen Lieferfristen können nicht zur Annullierung des Verkaufs oder der Zahlung von Schadenersatz an den Käufer führen. Dementsprechend ist der Käufer im Falle eines Lieferverzugs nicht der Verpflichtung zur Annahme oder Zahlung der Waren enthoben. Im Falle einer Nicht-Lieferung von Waren, werden Vorschüsse, die vom Käufer bezahlt wurden, von Vasco GROUP erstattet, ohne zusätzliche Zinsen oder eine andere Entschädigung.

6. ANNAHME, LIEFERUNG, REKLAMATIONEN UND RÜCKSENDUNG

6.1 Reklamationen

6.1.1 Außer im Fall einer ausdrücklich von VASCO GROUP spezifisch angebotenen anderslautenden Garantie, sind Reklamationen hinsichtlich eines Mangels, eines Fehlers oder Nichtkonformitäten (zusammen "Fehler”) der gelieferten Waren nur dann gültig, wenn sie schriftlich mit dem dazu von VASCO GROUP zur Verfügung gestellten Formular mitgeteilt werden, und dies so bald wie möglich nach Lieferung, jedoch spätestens innerhalb von:

drei Werktagen nach Lieferung bei sofort erkennbaren und sichtbaren Fehlern und

drei Werktagen nach Feststellung des Fehlers oder nach dem Tag, an dem der Fehler vernünftigerweise hätte festgestellt werden müssen, für alle anderen Fehler, jedoch keinesfalls später als drei (3) Monate nach Lieferung der fehlerhaften Waren. 

6.1.2 Außer im Fall einer ausdrücklich von VASCO GROUP spezifisch angebotenen anderslautenden Garantie, ist eine Reklamation des Käufers gemäß Artikel 6.1 nur dann gültig, wenn:

die Reklamation innerhalb des in Artikel 6.1 festgelegten Zeitraums erfolgt, wenn der Käufer VASCO GROUP nicht innerhalb der vorgenannten Fristen informiert, gilt dies gegenüber VASCO GROUP als Verzicht vom Käufer auf die Geltendmachung seiner Rechte in Bezug auf Fehler oder die Lieferungsverpflichtung von VASCO GROUP; und

sich die gelieferten Waren im selben Zustand wie zum Lieferzeitpunkt befinden; und

die gelieferten Waren ordnungsgemäß und im Einklang mit dem vereinbarten oder üblichen Zweck verwendet wurden; und

der Käufer alle seine Verpflichtungen gegenüber VASCO GROUP erfüllt hat. 

6.1.3 Mögliche Schäden, entstanden während des Transports zwischen VASCO GROUP und dem Käufer, müssen sofort nach Erhalt der Ware so detailliert wie möglich auf dem offiziellen Transportdokument (CMR, Frachtbrief usw.) notiert werden. Dieses Dokument ist ferner vom Empfänger sowie dem Fahrer des Transportunternehmers mit Namen, Datum und Uhrzeit zu unterzeichnen. Eine Kopie dieses Dokuments muss zusammen mit einem Foto von dem festgestellten Schaden durch den Käufer an Verkaufsinnendienst von VASCO GROUP geschickt werden, und dies innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Erhalt der Ware. Nach Rücksprache zwischen dem Verkaufsinnendienst von VASCO GROUP und dem Käufer wird über die weitere Bearbeitung des Schadens entschieden. Reklamationen in Bezug auf Transportschäden, welche nicht die notwendigen Informationen enthalten (unterzeichnetes CMR mit Angabe des Schadens, Foto, rechtzeitige Meldung), werden von VASCO GROUP nicht akzeptiert. 

6.1.4 Inbetriebnahme, Verarbeitung, Umpacken und/oder Weiterverkauf der von VASCO GROUP gelieferten Waren, wird als Genehmigung und Annahme betrachtet, gilt als endgültige Lieferung der Ware und befreit VASCO GROUP von ihrer Verantwortung und Haftung in Übereinstimmung mit Artikel 11 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

6.1.5 Bei Reklamationen in Bezug auf Fehler, die VASCO GROUP rechtzeitig und korrekt gemeldet werden, kann VASCO GROUP nach eigenem Ermessen und nach eigener Wahl: (1) die fehlerhaften Waren, oder Teile von Waren und/oder Dienstleistungen (teilweise) ersetzen; (2) die fehlerhaften Waren und/oder Teile von Waren reparieren; oder (3) den Fehler für einen der Art und Umfang des Fehlers angemessenen Betrag gutschreiben. Der Käufer erkennt an, dass diese drei Maßnahmen jeweils eine komplette und adäquate Entschädigung für alle mögliche Schäden infolge von Fehlern darstellen und akzeptiert, dass die Durchführung dieser Maßnahmen nicht als eine Haftungsübernahme seitens VASCO GROUP angesehen werden kann.

6.1.6 Reklamationen und/oder eventuelles (teilweises) Ersetzen oder Reparieren der Waren und/oder Dienstleistungen befreien den Käufer in keinem Fall von seinen Zahlungsverpflichtungen innerhalb der im schriftlichen Vertrag zwischen VASCO GROUP und dem Käufer, von der Auftragsbestätigung von VASCO GROUP, von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, und/oder von den in einer etwaigen Rechnung festgelegten Frist(en).

6.2 Bedingungen für die Rücksendung 

6.2.1 Der Käufer darf die Waren keinesfalls zurücksenden, ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Genehmigung von VASCO GROUP.

6.2.2 Der Käufer hat die Möglichkeit, unbeschädigte Waren in einer noch nicht geöffneten Verpackung zurückzusenden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind und sofern eine ausdrückliche, vorherige und explizite Genehmigung von VASCO GROUP vorliegt:

  • Heizkörper

Der Heizkörpertyp muss noch zum aktuellen VASCO GROUP-Programm gehören. Der Heizkörper darf maximal 6 Monate alt sein. Heizkörper aus Ländern außerhalb des BENELUX-Raums werden nicht zurückgenommen, außer wenn ein ausdrücklicher Antrag des VASCO GROUP-Qualitätsdiensts vorliegt. Vorrätige Heizkörper in der Standardfarbe Verkehrsweiß (RAL9016) oder der Standardfarbe Feinstruktur Weiß (S600) (im Falle von Aluminiumheizkörpern und Niva(soft)-Heizkörpern) oder M301 werden zurückgenommen und zu 60% des Netto-Rechnungsbetrages gutgeschrieben (d.h. 40% Annullierungskosten), ferner werden Transportkosten in Höhe von 50 € angerechnet. Vorrätige Heizkörper in einer anderen Farbe werden zurückgenommen und zu 40% des Netto-Rechnungsbetrages gutgeschrieben (d.h. 60% Annullierungskosten), ferner werden Transportkosten in Höhe von 50 € angerechnet. Nicht vorrätige Heizkörper werden NICHT zurückgenommen. Eine Annullierung oder eine Gutschrift sind demzufolge nicht mehr möglich. Alle Zubehörteile und Accessoires für Heizkörper werden NICHT zurückgenommen.

  • Lüftung / Komponenten für Fußbodenheizung

Lüftungsgeräte werden zurückgenommen zu 60% des Netto-Rechnungsbetrags (d.h. 40% Annullierungskosten), ferner werden Transportkosten in Höhe von 50 € angerechnet. Das Lüftungsgerät muss zum aktuellen VASCO GROUP-Programm gehören und darf maximal 6 Monate alt sein. Kundenspezifische Lüftungsgeräte werden NICHT zurückgenommen. Eine Annullierung oder eine Gutschrift sind demzufolge nicht mehr möglich. Alle anderen Lüftungs- und Fußbodenheizungsgeräte werden NICHT zurückgenommen.

6.3 Eingang und Registrierung einer schriftlichen Mitteilung einer Reklamation und/oder Rücksendeantrag

6.3.1 Für Meldungen von Reklamationen und/oder den Rücksendeantrag gibt es ein Standardformular (s. Anlage). VASCO GROUP bearbeitet nur Reklamationen und Rücksendeanträge, die mittels Standardformular gemeldet werden. Dieses Dokument kann jederzeit über einen Mitarbeiter des Verkaufsinnendiensts von VASCO GROUP angefordert werden. Auf diesem Standardformular müssen folgende Informationen ausgefüllt werden:

           * Kontaktdaten Großhandel

               * Kontaktdaten Installateur

               * Kontaktdaten Konsument

               * Ursprüngliche Auftrags- oder Rechnungsnummer 

               * Beschreibung des Artikels, der Typ, Abmessungen, Farbe und Anschluss

               * Detaillierte Beschreibung des Problems (nur im Falle von Reklamationen)

               * Fotos in JPG-Datei mit Aufnahmedatum, insbesondere Detailfoto des sichtbaren Schadens und Positionsfoto des gesamten Heizkörpers/Gerätes bei Montage.

6.4 Information für den Käufer

6.4.1 Nach interner Beurteilung der Reklamation und/oder des Rücksendeantrags wird der Käufer über die Anerkennung bzw. Ablehnung der Reklamation und/oder des Rücksendeantrags informiert. 

6.4.2 Nach Eingabe in das interne System, je nachdem es um eine Reklamation oder einen Rücksendeantrag geht:

  • wird der Käufer per Fax/E-Mail über Ersatz oder Reparatur der fehlerhaften Waren informiert
  • werden die Bedingungen zur Rücksendung dem Käufer erneut (laut Preisliste) mitgeteilt.

6.5 Abwicklung der Reklamation 

  • Bestätigung der Neulieferung
  • Bestätigung des Rücksendeauftrags anlässlich eines Ersatzes/einer Reparatur bei VASCO GROUP
  • Bestätigung der Reparatur vor Ort

6.6 Die administrative Nachverfolgung eines Rücksendeauftrags (inkl. Rücksendung anlässlich Ersatzes/Reparatur bei VASCO GROUP)

6.6.1 Nach administrativer Registrierung der Rücksendung im internen System von VASCO GROUP wird dem Käufer ein digitaler Rücksendeschein geschickt. Dieser digitale Rücksendeschein ist für die Identifikation der Waren erforderlich. Ohne diesen digitalen Rücksendeschein werden KEINE Waren zurückgenommen und gleichzeitig entfällt der Anspruch auf eine Gutschrift. 

6.7 Die logistische Abwicklung eines Rücksendungsauftrags (inkl. Rücksendung anlässlich Ersatzes/Reparatur bei VASCO GROUP)

6.7.1 Sofern nichts anders zwischen VASCO GROUP und dem Käufer vereinbart, werden alle Waren, die von VASCO GROUP für eine Rücksendung genehmigt werden, von VASCO GROUP oder einem von Ihr benannten Dritten abgeholt. Der Käufer wird VASCO GROUP über den Zeitpunkt informieren, zu dem die Waren abgeholt werden können, wobei die zurückzusendenden Waren innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des digitalen Rücksendescheins im Besitz von VASCO GROUP sein müssen. Falls die Frist von 3 Monaten abgelaufen ist, und die Waren durch Verschulden oder Nachlässigkeit des Käufers nicht zurück im Besitz von VASCO GROUP sind, erhält den Käufer einen Brief „Annullierung Rücksendung“, was bedeutet, dass der Rücksendeantrag abgeschlossen wird und der mögliche Anspruch auf eine Gutschrift verfällt. 

6.8 Die administrative Abwicklung eines Rücksendeauftrags (inkl. Rücksendung anlässlich Ersatzes/Reparatur bei VASCO GROUP)

6.8.1 Wenn die Rücksendung in Übereinstimmung mit den Vorschriften eingegangen ist und intern als korrekt beurteilt wurde, wird der jeweilige Artikel: repariert und ausgeliefert ODER gutgeschrieben. Wenn die Rücksendung nicht gerechtfertigt ist, erhält der Käufer einen Brief mit der Angabe der Gründe für die Verweigerung und es erfolgt keine Gutschrift.

7. GARANTIEBEDINGUNGEN

7.1 VASCO GROUP-Geräte entsprechen im Wesentlichen den technischen Spezifikationen und Merkmalen, die in den dazugehörigen Katalogen und in der technischen Dokumentation vermeldet werden. VASCO GROUP garantiert eine dem Muster entsprechende Lieferung mit ausdrücklichem Vorbehalt in Bezug auf geringe Farb- und Qualitätsabweichungen. Farbliche Übereinstimmung kann nur bei gleichzeitiger Bestellung sichergestellt werden. Größenangaben im Katalog und/oder Preislisten sind nicht exakte, sondern ungefähre Angaben. Kleine Abweichungen sind möglich, sowie Änderungen in der Form und Ansicht eines Modells und wir behalten uns diese ausdrücklich vor.

7.2 Heizkörper

7.2.1 Die Heizkörper der VASCO GROUP haben eine Garantie von 10 Jahren für die Wasserdichtigkeit und die Lackierung (ausgenommen Privat Labels (Eigenmarken): diese unterliegen separaten Vereinbarungen).Für Luxus-Accessoires, Ventile, elektrische Komponenten und VASCO GROUP Zubehör gilt eine 2-jährige Garantie.

Die Garantie gilt nur für Fabrikationsmängel.

7.2.2 Die Garantie gilt ab Rechnungsdatum, das VASCO GROUP dem Käufer übermittelt. Wenn es kein Rechnungsdatum gibt, gilt die Garantie ab dem 1. Januar des Herstellungsjahres, oder ab dem tatsächlichen Herstellungsdatum je nach Angabe auf dem Heizkörper (Bei Designheizkörpern steht dieses Datum auf der Rückseite des Typenschilds. Das Typenschild muss auf dem Heizkörper verbleiben. Wenn das Schild entfernt wird, kann die Garantie nicht in Anspruch genommen werden. Bei den Plattenheizkörpern steht das Herstellungsdatum an der Innenseite des Heizkörpers).

7.2.3 Der Käufer kann die vorgenannten Herstellergarantie nur dann in Anspruch nehmen, wenn:

  • Die Waren unter normalen Bedingungen und in Übereinstimmung mit den Anweisungen im Handbuch und fachgerecht installiert wurden;
  • KEINE Änderungen an den Waren vorgenommen wurden;
  • die in der Verpackung mitgelieferten Entlüfter und Blindverschlüsse (um Korrosion der Anschlüsse zu vermeiden) korrekt verwendet wurden;
  • Widerstand und Regelung mit einem VASCO GROUP Heizkörper (nur in Bezug auf elektrische Heizkörper) kompatibel sind.

7.2.4 Der Käufer kann keinen Anspruch machen auf vorgenannte Garantie im Falle von:

  • Entleerung der Heizkörper für einen bestimmten Zeitraum;
  • Heizung der Heizköpern mit Industriewasser, Dampf oder Wasser, das chemische Produkte oder große Mengen Sauerstoff enthält (Die Qualität des Systemwassers muss der Richtlinie VDI 2035-2 entsprechen);
  • übermäßiger Schmutzansammlung in den Heizkörpern;
  • Reparatur durch Personen, die von VASCO GROUP nicht dazu berechtigt wurden;
  • Spannung die sich unterscheidet von der Normalspannung, die für den Betrieb des Geräts (nur im Hinblick auf elektrische Heizkörper) erforderlich ist;
  • höherem Hydraulikdruck als in den technischen Daten angegeben;
  • Verwendung von aggressiven, scheuernden, ätzenden Stoffen auf dem Heizkörper (z.B. Antikalkprodukte). Auch Urinspritzer an den Heizkörpern müssen vermieden werden. Die Heizkörper müssen ohne Pflegemittel gereinigt werden. (Außer Edelstahl-Heizkörper: hier darf ein Edelstahlreiniger verwendet werden);
  • Montage von lackierten Heizkörpern in einer aggressiven atmosphärischen Umgebung (Ammoniak, ätzende Stoffe, etc.) sowie die Montage von lackierten Heizkörpern in den folgenden Bereichen: über einer Badewanne mit Duschmöglichkeit, in einer Dusche oder unmittelbar daneben, in einem Schwimmbad (Chlorausdünstung) oder in einer Sauna. Der Heizkörper darf keinen unmittelbaren Kontakt mit Wasserstrahlen und/oder Seifenresten haben, da Wasser mit Seifenresten besonders korrosiv wirkt. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Installationsanleitung auf dieser Website: www.vasco.eu

7.2.5 Die Garantie erstreckt sich nur auf die Lieferung eines neuen Heizkörpers und neue Teile des Heizkörpers. Die Garantie umfasst keine Erstattung der Anfahrts- und Ersatzkosten. VASCO GROUP hat die Wahl zwischen Ersatz oder Reparatur des Heizkörpers oder der fehlerhaften Teile. Bei Änderungen am Modell hat VASCO GROUP das Recht, gleichwertige, jedoch nicht identische Ersatzteile oder Geräte zu liefern.

7.3 Heizkörper – Private Label / Eigenmarke

7.3.1 Für die Eigenmarken gilt eine 5-jährige Garantiezeit, ab dem Rechnungsdatum, das VASCO GROUP dem Käufer übermittelt. In Ermangelung eines Rechnungsdatums gilt die Garantie ab dem 1. Januar des Herstellungsjahres des Heizkörpers, oder ab dem tatsächlichen Herstellungsdatum je nach Angabe auf dem Heizkörper. Für VASCO GROUP Accessoires, Zubehör und elektrische Komponenten gilt eine 2-jährige Garantie. 

7.4 Lüftungsgeräte

7.4.1 VASCO GROUP bietet eine 2-jährige Garantie, ab dem von VASCO GROUP dem Käufer gestellten Rechnungsdatum, auf Lüftungsgeräte. Wenn es keine Rechnung gibt, gilt das Herstellungsdatum als Rechnungsdatum. Die Garantie erstreckt sich nur auf Lieferungen von Ersatzlüftungsgeräten und Elektronikplatinen. Es gibt keine zusätzliche Garantie auf Reparaturen. Die Garantie gilt ferner nicht für:

  • Demontage- und Montagekosten
  • Mängel, die nach Meinung der VASCO GROUP, basierend auf dem allgemeinen Sorgfaltsstandard und unter Berücksichtigung der Benutzer- und Installationsanweisungen, auf unsachgemäße Handhabung, Fahrlässigkeit oder Unfall zurückzuführen sind
  • Mängel, die durch die Behandlung oder Reparatur durch Dritte ohne Zustimmung der VASCO GROUP verursacht wurden
  • Mängel, die auf eine nicht regelmäßige und/oder nicht fachgerechte Wartung zurückzuführen sind, geprüft nach dem allgemeinen Sorgfaltsstandard und unter Berücksichtigung der Benutzer- und Installationsanweisungen
  • Mängel, die auf den Einsatz in einer ungeeigneten Umgebung zurückzuführen sind, beurteilt nach dem allgemeinen Sorgfaltsstandard und unter Berücksichtigung der Bedienungs- und Installationsanleitung.

7.5 Fußbodenheizungsrohre

7.5.1 Für Fußbodenheizungsrohre gilt eine 30-jährige Garantie. Diese Garantie deckt nur die Lieferung neuer Rohre, vorausgesetzt, dass der Fehler des alten Rohres auf VASCO GROUP zurückzuführen ist und die VASCO GROUP-Röhren in Übereinstimmung mit den angegebenen Richtlinien und Anweisungen verbunden wurden. Die Garantie gilt ab Rechnungsdatum, das VASCO GROUP dem Käufer übermittelt.

7.5.2 Wenn das gesamte Fußbodenheizungssystem bei VASCO GROUP gekauft wurde, gilt zusätzlich zu den oben erwähnten Garantien eine 10-jährige Garantie ab Zustellung auf: 

  • Schäden am Eigentum Dritter und daraus resultierende Schäden
  • Drittkosten für die Bereinigung, Beseitigung, Entfernung oder Freilegung mangelhafter Ware und für die Installation, Anwendung und Abstellung von nicht fehlerhaften Waren.

7.6 Verfahren

7.6.1 Der Käufer verpflichtet sich dazu, innerhalb von zwei (2) Werktagen nach der Kenntnis eines Garantieanspruchs seitens des Endverbrauchers, diesen Garantieanspruch an VASCO GROUP zu übermitteln. In Ermangelung dieser Übermittlung haftet der Käufer selber für die Garantieverpflichtungen, ohne die Möglichkeit eines eigenen Anspruchs gegen VASCO GROUP. Der Käufer verpflichtet sich gegenüber VASCO GROUP zu jeglicher angemessenen Unterstützung bei der Untersuchung des Garantieanspruchs, auch durch (aber nicht beschränkt auf) Auslieferung der betreffenden Ware an VASCO GROUP innerhalb eines Zeitraums von fünf (5) Werktagen nachdem VASCO GROUP dies beantragt hat. VASCO GROUP behält sich vor, ihrer Garantieverpflichtungen gegenüber dem Endverbraucher, durch den Käufer, im Rahmen eines Sub-Auftrages, durchführen zu lassen. Der Austausch oder die Reparatur eines Teils während der Garantiezeit kann diese Frist nicht verlängern.

8. EIGENTUMSVORBEHALT

8.1 Die von VASCO GROUP gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (einschließlich Kosten, Zinsen und allen sonstigen Zubehör) durch den Käufer ausschließliches Eigentum von VASCO GROUP. Im Falle der Nichtzahlung durch den Käufer bei Fälligkeit – und unbeschadet der Rechte von VASCO GROUP nach Artikel 4.7– oder, wenn der Käufer eine andere Verpflichtung nicht erfüllt, oder wenn VASCO GROUP vermutet, dass der Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird, ist VASCO GROUP automatisch berechtigt, die Waren von Rechts wegen und auf Kosten des Käufers zurückzuverlangen. Nach Eingang der zurückgesendeten Waren und sofern die Waren sich in einem guten Zustand befinden, werden die bereits bezahlten Beträge dem Käufer abzüglich folgender Beträge erstattet: (1) eines Gewinnausfalls, Pauschalbetrag wird festgelegt auf 15% des gesamten Rechnungsbetrages; und (2) eine Pauschalentschädigung in Höhe von 5% des gesamten Rechnungsbetrages für die (zusätzlichen) Verwaltungs- und Bearbeitungskosten. All dies unbeschadet des Rechts von VASCO GROUP, einen höheren Schaden nachzuweisen.

8.2 Falls der Käufer die gelieferten Waren vor der Bezahlung des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Kosten, Zinsen und allen sonstigen Zubehör) weiterverkauft oder im Fall einer anderen Verletzung des Eigentumsvorbehalts, wird der Weiterverkaufspreis oder werden die aus dem Weiterverkauf entstehenden Ansprüche des Käufers gegenüber seinem Kunden automatisch als Sicherheit für die Zahlung des geschuldeten Kaufpreises an VASCO GROUP verpfändet.

8.3 Der Käufer hat stets alles Notwendige zu tun, das vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte an den unbezahlten Waren zu sichern. Bei Zugriffen Dritter auf die Ware, oder falls Dritte diese Rechte belasten wollen oder geltend machen, ist der Käufer verpflichtet, VASCO GROUP diesbezüglich unmittelbar zu informieren. 

9. VERTRAULICHKEIT UND GEISTIGES EIGENTUM

9.1 VASCO GROUP bleibt der exklusive Titular aller Rechte aus geistigem Eigentum an den gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen. Der Käufer garantiert VASCO GROUP, dass die Dritten zur Verfügung gestellten Informationen die Rechte des geistigen Eigentums von VASCO GROUP nicht verletzen.

9.2 Alle Dokumente, Informationen, Modelle und/oder Designs jeglicher Art, die dem Käufer im Rahmen der Verhandlungen über und/oder die Durchführung der Vereinbarung zwischen VASCO GROUP und dem Käufer zur Verfügung gestellt werden, und/oder die in jedem Dokument von VASCO GROUP aufgeführt werden, einschließlich Auftragsbestätigung und Lieferschein ausgestellt von VASCO GROUP, sind vertraulich zu behandeln. Auf erstes Anfordern von VASCO GROUP müssen die vorgenannten Unterlagen zurückgegeben werden.

Diese Dokumente, Informationen, Entwürfe und Modelle bleiben Eigentum von VASCO GROUP und dürfen weder an Dritte weitergegeben, noch kopiert, noch (in)direkt, ganz oder teilweise für andere Zwecke benutzt werden, als die für die sie bestimmt sind, es sei denn mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von VASCO GROUP.

Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung zwischen VASCO GROUP und dem Käufer bestehen, zumindest bis zu dem Zeitpunkt, an dem die entsprechenden Unterlagen, Informationen, Modelle und/oder Entwürfe ohne Verschulden des Käufers, öffentlich bekannt sind.

10. VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

10.1 VASCO GROUP verpflichtet sich, alle persönlichen Daten, die sie vom Käufer erhält, nur für eine optimale Dienstleistung zu verwenden.

10.2 Der Käufer erkennt und akzeptiert, dass die VASCO GROUP diese personenbezogenen Daten in diesem Zusammenhang und zu diesem Zweck an die mit ihr verbundenen Unternehmen weitergibt.

10.3 Der Käufer erkennt und akzeptiert, dass VASCO GROUP diese personenbezogenen Daten als Verarbeitungsverantwortlicher in Übereinstimmung mit seiner Datenschutzerklärung verarbeitet (verfügbar auf ihre Website). Dies beinhaltet unter anderem, dass VASCO GROUP diese personenbezogenen Daten streng vertraulich behandelt und nur in Ausnahmefällen an Dritte weitergibt.

10.4 Der Käufer kann die ihm zustehenden Rechte gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten ausüben, indem er sich an privacy@vasco.eu wendet.

11. HAFTUNG – HÖHERE GEWALT

11.1 Die Haftung von VASCO GROUP bezüglich der gekauften Waren ist auf die gesetzliche Haftungspflicht als Hersteller und/oder Vermittler begrenzt, je nach den Umständen. 

11.2 Wenn die Vertragswaren nicht von VASCO GROUP produziert werden, sondern nur von VASCO GROUP weiterverkauft werden, kann VASCO GROUP nicht in Bezug auf andere Schäden als die für die Konformität der Lieferung haftbar gemacht werden. Alle anderen Reklamationen und/oder Schäden, die nicht in Zusammenhang mit der Konformität der Lieferung stehen, liegen in der alleinigen Verantwortung des Herstellers und/oder Lieferanten, von dem VASCO GROUP die betreffende Ware gekauft hat. Der Käufer hat höchstens die Möglichkeit, sich auf solche Reklamationen und/oder Schäden zu berufen für einen Zeitraum, welcher der kürzeren der folgenden Perioden darstellt:

die Garantiefrist, die der jeweilige Hersteller oder Lieferant VASCO GROUP anbietet

ein absolutes Maximum von 1 Jahr ab Lieferung der entsprechenden Waren und/oder Dienstleistungen.

Wenn der Käufer der VASCO GROUP in Übereinstimmung mit diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen ordnungsgemäß und rechtzeitig Reklamationen und/oder Schäden mitteilt, die sich nicht auf die Konformität der Lieferung beziehen, leitet die VASCO GROUP diese Reklamationen direkt an den betreffenden Hersteller oder Lieferanten weiter. Bei der weiteren Bearbeitung dieser Reklamationen oder Ansprüche tritt die VASCO GROUP lediglich als Vermittler zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Hersteller oder Lieferanten auf. Die Verantwortung der VASCO GROUP beschränkt sich in diesem Zusammenhang auf die Übertragung von Informationen zwischen dem jeweiligen Hersteller oder Lieferanten und dem Käufer, ohne dass VASCO GROUP in irgendeiner Weise in Bezug auf die wirksamen Reklamationen und / oder Schäden haftbar gemacht werden kann.

11.3 Die Haftung von VASCO GROUP ist immer auf die gesetzliche Haftpflicht beschränkt, und dies abhängig von den tatsächlichen Umständen, und ist in jedem Fall auf den niedrigeren der beiden folgenden Beträge begrenzt: (1) den jeweiligen Rechnungsbetrag oder (2) den Betrag, den VASCO GROUP von seiner Versicherung aufgrund der abgeschlossenen Versicherung erhält.

11.4 VASCO GROUP haftet nicht für (i) durch den Käufer, Vermittler, Endbenutzer oder jeglichen Dritten verursachten Schaden, (ii) Schäden, die sich aus dem nicht ordnungsgemäßen Handlungen der Käufer, Vermittler und/oder Endverbraucher ergeben, (iii) Schäden, die durch falsche oder unsachgemäße Verwendung der Waren verursacht wurde, (iv) Schäden an den gekauften Waren, die der Käufer versucht hat zu ändern oder wenn der Käufer Komponenten verwendet hat, die nicht die Parameter erfüllen, wie von VASCO GROUP vorgesehen (v) Schäden, die durch Nichteinhaltung durch den Käufer, seine Angestellten oder Mitarbeiter, den Vermittler und/oder Endverbraucher von gesetzlichen und/oder anderen Verpflichtungen, einschließlich der Bedienungsanleitung, die mit den Waren geliefert wird, entstehen (vi) noch für Schäden, die aus fehlerhaften und/oder unvollständigen Informationen entstanden sind, die von dem Käufer, Lieferanten und/oder Hersteller der gekauften Waren und/oder sonstigen Dritten an den Käufer, Vermittler und/oder Endverbraucher vermittelt wurden. 

11.5 VASCO GROUP haftet in keinem Fall für Gewinn- oder Produktionsausfälle, Umweltschäden oder sonstige Folgeschäden oder indirekte Schäden gleich welcher Art, die dem Käufer oder Dritten entstehen. Darüber hinaus haftet VASCO GROUP nicht für Schäden, die von Vertretern, Subunternehmern oder sonstigen Dritten verursacht wurden (außer für Schäden, die durch Betrug, vorsätzlichem Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden).

11.6 VASCO GROUP haftet nicht für Verzögerungen bei der Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt oder Härtefälle. Als höhere Gewalt und Härtefälle gelten unter anderem folgendes (rein beispielhaft aufgeführt): Produktionsunterbrechungen, Versorgungsprobleme, Mangel an Rohstoffen, Arbeitskräfte, Energie und Transport, oder Transportverzögerungen, Währungsschwankungen, Materialpreissteigerungen, Preise von Hilfsmaterialien und Grundstoffen, Löhne, Gehälter, Sozialabgaben, behördlich auferlegte Kosten, Abgaben und Steuern, Transportkosten, Import- und Exportzölle oder Versicherungsprämien, die zwischen der Auftragsbestätigung und der endgültigen Lieferung der Ware eintreten, Eisgang, spezielle Wetterbedingungen, Streiks, Aussperrungen, Arbeitsunterbrechungen oder andere kollektive Arbeitskämpfe, Mobilisierung, Krieg, Krankheit, Unfälle, Kommunikations- und IT-Störungen, staatliche Maßnahmen, Epidemie und/oder Pandemie, Ausfuhrverbot, die VASCO GROUP oder ihre Lieferanten betreffen.

11.7 Im Falle höherer Gewalt oder eines Härtefalls kann VASCO GROUP nach eigenem Ermessen, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder eines gerichtlichen Einschreitens bedarf, und ohne dass ein Regressanspruch gegen den Käufer besteht: (1) dem Käufer vorschlagen, die fehlenden Produkte durch ein funktional gleichwertiges Produkt zu ersetzen; (2) die Erfüllung ihrer Verpflichtungen vorübergehend aussetzen; (3) den Vertrag zwischen VASCO GROUP und dem Käufer außergerichtlich kündigen, wenn der Vertrag aufgrund höherer Gewalt länger als drei (3) Monate nicht erfüllt werden kann, oder (4) die Vertragsbedingungen neu verhandeln. Wenn der Käufer nicht in gutem Glauben an diesen Neuverhandlungen teilnimmt, kann  VASCO GROUP gemäß Artikel 12 das Gericht und/oder den Schiedsrichter ersuchen, neue Vertragsbedingungen festzulegen und/oder den Käufer zur Zahlung von Schadensersatz zu verurteilen.

12. ANWENDBARES RECHT UND STREITFÄLLE

12.1 Alle Beziehungen zwischen VASCO GROUP und dem Käufer unterliegen dem belgischen Recht. 

12.2 Alle Streitfälle zwischen VASCO GROUP und dem Käufer fallen unter die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte, die für den Sitz von VASCO GROUP zuständig sind. Falls der Käufer seinen Sitz nicht in einem EU-Mitgliedsstaat hat, werden die Streitigkeiten zwischen VASCO GROUP und dem Käufer nach der Schiedsordnung des Belgischen Zentrums für Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation (CEPANI) endgültig beigelegt, und dies durch drei gemäß den genannten Regeln bestellten Schiedsrichtern. Der Sitz des Schiedsgerichts ist Brüssel. Das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache geführt. VASCO GROUP hat jedoch das Recht, das für den Sitz des Käufers zuständige Gericht zu bevorzugen.

WARTUNGS- UND INSTALLATIONSVORSCHRIFTEN

  1. Um Korrosion in Heizkörpern zu vermeiden, darf kein Sauerstoff in die Anlage eindringen. Dies ist sowohl bei Entwurf, Montage als auch bei Bedienung der Anlage jederzeit zu berücksichtigen. Wir raten also, unsere Heizkörper nur in gut dimensionierten, geschlossenen Anlagen zu benutzen. 

    Wenn VASCO GROUP-Geräte in ungelüfteten, feuchten oder aggressiven Räumen verwendet werden, muss der Käufer VASCO GROUP dementsprechend informieren, damit für eine zusätzliche Gebühr ein zusätzlicher Korrosionsschutz ausgeführt werden kann. Wenn wir bei unseren Geräten Stopfe und Dichtungen mitliefern, dienen diese nur dazu, unseren Produktionsprozess zu erleichtern. 

    Falls die Anlage regelmäßig entlüftet werden muss oder regelmäßig Wasser nachgefüllt werden muss, zeigt dies an, dass Mängel vorliegen, die eine technische Intervention erfordern.

    Da praktisch jede Anlage aus verschiedenen Metallen (Kupfer, Stahl, Messing, Aluminium, Kunststoff) besteht, ist Korrosion infolge Elektrolyse zu vermeiden. VASCO GROUP bietet dafür das geeignete Schutzmittel, Protect 1+1, an.

    Eigenschaften:

    Sorgt für einen optimalen Schutz von Stahl, Gusseisen, Aluminium, Kupfer, Kupferleitungen; greift Kunststoffleitungen und Dichtungsmaterialien nicht an.

    Enthält Hemmer, die galvanische Korrosionen zwischen Metallen mit unterschiedlichen Potentialen vollkommen verhindern.

    Enthält Dispergatoren und Härtestabilisatoren, die Ablagerungen auf den inneren Heizoberflachen verhindern.

    Gebrauch:

    Das Wasser muss neutral sein, mit einem pH-Wert zwischen 6 und 8,5. Falls festgestellt wird, dass das Wasser in der Anlage korrosionsfördernd ist, verfällt die Garantie.

    Dosierung:

    1% Schutzmittel auf den Wasserinhalt des Heizsystems (z.B. 1 Liter Schutzmittel auf 100 Liter Wasser). Die Behandlung wirkt sich dauerhaft aus, eine einmalige Dosierung reicht aus. Bei eventuellem Nachfüllen von Wasser muss die Konzentration geprüft werden.

  2. Dübel und Schrauben sind nicht enthalten. Es liegt im Verantwortungsbereich des Fachhandels, die richtigen Schrauben und Dübel für das entsprechende Mauerwerk und das Gewicht des Heizkörpers auszuwählen.
  3. Wenn der Heizkörper nicht ordentlich funktioniert, unternehmen Sie selbst bitte nichts. Wenden Sie sich aber bitte an Ihren Installateur.
  4. Achten Sie darauf, dass Ihre Kinder nicht auf die Heizkörper klettern (ein Handtuchheizkörper ist keine Leiter).
  5. Hinweise bezüglich der Rücknahme von Heizkörpern: Siehe allgemeine Geschäftsbedingungen.
  6. Diese Wartungs- und Installationsvorschriften unterliegen den allgemeinen Geschäftsbedingungen von VASCO GROUP und müssen im Zusammenhang mit diesen gelesen werden.