Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Ungeachtet jegliche gegenteilige Kommunikation in der Vergangenheit oder in der Zukunft, akzeptiert der Käufer (nachfolgend als „Käufer” bezeichnet) durch die Beantragung einer Offerte, die Aufgabe einer Bestellung und/oder den Abschluss einer Vereinbarung mit VASCO GROUP BVBA, mit Gesellschaftssitz in 3650 Dilsen–Stokkem, Kruishoefstraat 50, MwSt. BE 0428.107.718 (nachfolgend als „VASCO GROUP“ bezeichnet), das ausschließlich die folgende Bedingungen für alle vertragliche, vorvertraglichen und außervertraglichen Rechtsverhältnisse zwischen VASCO GROUP und dem Käufer gelten, und zwar sowohl gegenwärtige sowie auch zukünftige (in hierarchisch absteigender Reihenfolge, das Folgende in Ermangelung oder Stilschweigen des vorherige): (1) die schriftliche Vereinbarung zwischen VASCO GROUP und dem Käufer; (2) die schriftliche Auftragsbestätigung von VASCO GROUP; (3) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen; (4) das Wiener Kaufrechtsübereinkommen; (5) das Belgische recht. Andere Bedingungen und/oder Normen, einschließlich die allgemeine und/oder besondere Bedingungen des Käufers sind nicht anwendbar und werden ausdrücklich von VASCO GROUP abgelehnt. Andere (abweichenden) Bedingungen sind nur anwendbar sofern VASCO GROUP diese (abweichenden) Bedingungen ausdrücklich zur Genehmigung unterzeichnet. Jede vereinbarte Abweichung auf vorliegende Geschäftsbedingungen oder ausdrücklich durch VASCO GROUP angenommenen Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ausschließlich anwendbar auf den spezifischen Verkauf wofür eine derartige Abweichung übereingekommen ist.

1.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen oder eines Teils einer Bestimmung unwirksam sein, beeinträchtigt dass nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen und/oder der restlichen Bestimmung. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen werden VASCO GROUP und der Käufer, soweit wie möglich und in Übereinstimmung mit ihrer Treue und Glauben, verhandeln über die Ersetzung der unwirksame Bestimmung durch eine entsprechende Bestimmung, die den allgemeinen Geist dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entspricht.

1.3 Der Käufer ist auch, jeder der in Namen und/oder im Auftrag eines anderen (juristische) Person, ein Produkt und/oder Dienstleistung kauft von VASCO GROUP, eine Bestellung aufgibt bei VASCO GROUP und/oder eine Preisanfrage sendet an VASCO GROUP.

2. BESTELLUNGEN/OFFERTE

2.1 Die Angebote von VASCO GROUP sind nicht bindend. VASCO GROUP kann alle Angebote und Offerten zu jedem beliebigen Zeitpunkt zurückziehen. In jedem Fall sind alle Angebote und Offerten von VASCO GROUP unverbindlich und lediglich als Einladung zur Erteilung eines Auftrages durch den Käufer zu betrachten. VASCO GROUP ist nur gebunden an einem Auftrag wenn sie den jeweiligen Auftrag schriftlich bestätigt hat. Alle durch den Käufer gemachten Bestellungen und Annahmen von Bestellungen, einschließlich mündlicher Bestellungen und Annahmen sind unwiderruflich, sofern nichts anderes in diese Allgemeine Geschäftsbedingungen vorgesehen. VASCO GROUP darf frei bestimmen mit welche Parteien Sie ein Übereinkommen schließt.

3. ANNULIERUNG

3.1 Der Käufer kann eine laufende Bestellung/einen laufenden Auftrag kostenlos annullieren oder ändern sofern dies innerhalb von 24 Stunden nach Empfang der Auftragsbestätigung erfolgt.

Dies kann nur in schriftlicher Form geschehen.

3.2 Im Falle einer verspäteten Meldung, spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware, werden nachfolgende Grundsätze hantiert:

  1. Bezieht die Bestellung sich auf Lagerware, wird VASCO GROUP (Annullierung)Kosten in Höhe von 30% des ursprünglichen Rechnungsbetrages in Rechnung stellen;
  2. Bezieht die Bestellung sich auf Nicht-Lagerware, wird VASCO GROUP (Annullierung)Kosten in Höhe von 60% des ursprünglichen Rechnungsbetrages in Rechnung stellen.

3.3 Annullierung einer Bestellung nach Lieferung der Waren ist nur möglich im Einklang mit das Rückgabeverfahren, gemäß Artikel 6.2 ff dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. PREISE UND ZAHLUNG

4.1 Die Preise für Waren verstehen sich DAP (ICC Incoterms 2010) für die Lieferung innerhalb der EU und DDP (ICC Incoterms 2010) für Lieferungen außerhalb der EU, zuzüglich Mehrwertsteuer. Für jede Bestellung wird ein gesonderter maßgeschneiderter Preis berechnet. Diesen Preis ist nur für den wohlbestimmten Auftrag gültig und gilt nicht für andere, auch nicht für ähnliche Aufträge.

4.2 Alle Steuern oder Abgaben, jeglicher Art, die auf den Preis der Waren erhoben werden, sowie Transport- und Versicherungskosten, soweit anwendbar, sind gesondert vom Käufer zu zahlen.

4.3 Währungsschwankungen, Materialpreissteigerungen, Preisen von Hilfsmaterialien und Grundstoffe, Löhne, Gehälter, Sozialabgaben, behördlich auferlegten Kosten, (Umwelt-) Abgaben und Steuern, Transportkosten, Import- und Exportzölle oder Versicherungsprämien, die zwischen der Auftragsbestätigung und der endgültigen Lieferung der Ware und/oder Dienstleistungen eintreten, berechtigen VASCO GROUP zur verhältnismäßigen Erhöhung des vereinbarten Preises.

4.4 Sofern nichts anderes angegeben, sind Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum bar Zahlbar, ohne Abzug oder Ermäßigung, in der darin angegebene Währung, und, falls keine Angaben gemacht wurden, in Euro. Die Annahme von Wechseln oder sonstige Zahlungsinstrumenten durch VASCO GROUP stellt keine Novation dar. Kein einziger Anlass, z.B. eine Reklamation in Bezug auf die gelieferten Waren, berechtigt den Käufer zur Rückbehaltung der Zahlung.

4.5 Der Käufer muss seine Reklamationen in Bezug auf Rechnungen innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung per Einschreiben an VASCO GROUP übermitteln.

4.6 In Übereinstimmung mit dem Gesetz über Finanzielle Sicherheiten vom 15. Dezember 2004, kompensieren und verrechnen VASCO GROUP und der Käufer automatisch und von Rechts wegen alle derzeit bestehenden und zukünftigen gegenseitigen Schulden. Das heißt, dass in der dauerhaften Beziehung zwischen VASCO GROUP und dem Käufer immer nur die größte Schuldforderung per Saldo nach der oben genannten automatischen Verrechnung übrig bleibt. Diese Aufrechnung kann auf jedem Fall den Insolvenzverwalter und den übrigen konkurrierenden Gläubiger gegenüber geltend gemacht werden, die sich demzufolge dieser Aufrechnung nicht widersetzen können.

4.7 Im Fall von nicht-Zahlung oder unvollständiger Zahlung der Rechnung am Fälligkeitstag gilt von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung ein Zinssatz von ein (1) Prozent pro Monat, ab Rechnungsdatum, wobei jeder angefangene Monat als voller Monat gilt.

Im Fall einer nicht-Zahlung oder eine unvollständige Zahlung der Rechnung bei Fälligkeit wird von Rechts wegen und ohne vorherige Ankündigung eine Entschädigungspauschale in Höhe von 10% des restlichen Rechnungsbetrags mit einem Mindestsatz von 125 Euro fällig, unbeschadet alle anderen Rechte oder Rechtsmittel von VASCO GROUP zur Erlangung des vollständigen Ausgleichs für angefallene Kosten und erlittene Schäden.

VASCO GROUP hat das Recht, ohne dass dazu eine vorhergehende Inverzugsetzung oder sonstige Formalität erforderlich ist, die Ausführung ihrer Verpflichtungen dem Käufer gegenüber entsprechend eines oder mehrere Verträge auszusetzen, einem Vertrag mit dem Käufer mit sofortiger Wirkung zu kündigen, die sofortiger Zahlung aller ausstehende Rechnungen (einschließlich der noch nicht fälligen) zu verlangen, oder die Ausführung zu verweigern, ungeachtet eine etwaige vorherige Vereinbarung - unbeschadet allfällige andere Rechtsmittel die von VASCO GROUP angewandt werden könnten - falls:

  • eine Rechnung am Fälligkeitstag nicht (vollständig)bezahlt ist, oder;
  • der Käufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfühlt, oder;
  • der Käufer Insolvent wird, in Konkurs geht, gegen Ihm ein Konkursantrag eingereicht worden ist oder eingereicht wird, einen Vorschlag in Bezug auf Seine Zahlungsunfähigkeit im Rahmen des Konkursrechts macht, Anwendung des Gesetzes vom 31. Januar 2009 über die Kontinuität der Unternehmen, der Käufer seine Geschäftstätigkeit vollständig oder für einen wesentlichen Teil einstellt, eine Übertragung von Vermögenswerten durchführt auf Kosten Seiner Gläubiger, oder wenn VASCO GROUP gute Gründe zu der Annahme hat, dass der Käufer Seine Schulden bei Fälligkeit nicht zahlen kann; oder
  • es zu einen direkten oder indirekten Kontrollwechsel über den Käufer kommt oder der Käufer seine gesamten Aktiva oder einen wesentlichen Teil davon auf einen Dritten überträgt (einschließlich Fusion, (Teil-) Spaltung, Übertragung oder Einbringung des gesamten Geschäfts oder eines Geschäftszweiges).

4.8 Falls VASCO GROUP keine unmittelbaren Maßnahmen gegen eine Verletzung oder Nichterfüllung seitens des Käufers ergreift, kann dies unter keinen Umständen als Verzicht von VASCO GROUP auf Ihr Recht ausgelegt werden, zu einem späteren Zeitpunkt Maßnahmen auf Geltendmachung gegen einer solche Verletzung oder Nichterfüllung zu ergreifen.

4.9 Die Annahme einer teilweisen Bezahlung erfolgt stets vorbehaltlich aller Rechte und wird in folgender Reihenfolge angerechnet: (1) Inkassokosten; (2) Schadensersatz; (3) Zinsen; (4) Hauptsummen.

5. LIEFERFRISTEN & - BEDINGUNGEN

5.1

  • Lagerwaren sind Grundsätzlich innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu liefern.
  • Nicht-Lagerwaren sind Grundsätzlich innerhalb von 15 bis 30 Werktage nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu liefern, abhängig vom Typ.

Transportdauer ist nicht in den genannten Lieferfristen enthalten.

5.2 Alle Waren die VASCO GROUP verkauft, werden innerhalb der EU an dem Käufer geliefert DAP (entsprechend ICC Incoterms 2010). Lieferungen außerhalb der EU erfolgen DDP (entsprechend ICC Incoterms 2010).

5.3 Die angegebene Lieferfristen sind nicht verbindlich für VASCO GROUP, und gelten stets indikativ, sie stellen zudem keinen essentiellen Bestandteil der Verpflichtungen von VASCO GROUP am Käufer dar. VASCO GROUP hat das Recht Teillieferungen durchzuführen.

5.4 Änderungen in der Offerte und/oder der Bestellung des Käufers, Änderungen in der schriftlichen Vereinbarung zwischen VASCO GROUP und dem Käufer, sowie Änderungen in der Auftragsbestätigung ausgehende von VASCO GROUP, führen automatisch zur nicht-anwendbarkeit der vorgeschlagenen indikativen Lieferfristen.

5.5 Überschreitungen der angegebenen Lieferfristen können nicht zur Annullierung des Verkaufs oder der Zahlung von Schadenersatz an den Käufer führen. Dementsprechend ist der Käufer im Falle eines Lieferverzugs nicht der Verpflichtung zur Annahme oder Zahlung der Waren entheben. Im Falle einer Nicht-Lieferung von Waren, werden Vorschüsse, die durch den Käufer bezahlt wurden, von Vasco GROUP erstattet, ohne zusätzliche Zinsen oder eine andere Entschädigung.

6. ANNAHME, LIEFERUNG, REKLAMATIONEN UND RÜCKSENDUNG

6.1 Reklamationen

6.1.1 Außer im Fall einer ausdrücklich von VASCO GROUP spezifisch angebotene anderslautende Garantie, sind Reklamationen hinsichtlich eines Mangels, eines Fehlers oder Nichtkonformitäten (zusammen "Fehler”) der gelieferten Waren nur dann gültig, wenn sie schriftlich mittgeteilt werden mit dem dazu von VASCO GROUP zur Verfügung gestellten Formular, und dies so bald wie möglich nach Lieferung, jedoch spätestens innerhalb von:

  • drei Werktagen nach Lieferung bei sofort erkennbaren und sichtbaren Fehler; und
  • drei Werktagen nach Feststellung des Fehlers oder nach dem Tag, an dem der Fehler vernünftigerweise hätte festgestellt werden müssen, für alle anderen Fehler, jedoch keinesfalls später als drei (3) Monaten nach Lieferung der fehlerhaften Waren.

6.1.2 Außer im Fall einer ausdrücklich von VASCO GROUP spezifisch angebotene anderslautende Garantie, ist eine Reklamation des Käufers gemäß Artikel 6.1 nur dann gültig, wenn:

  • die Reklamation innerhalb des in Artikel 6.1 festgelegten Zeitraums erfolgt, wenn der Käufer VASCO GROUP nicht innerhalb der vorgenannten Fristen informiert gilt dies gegenüber VASCO GROUP als Verzicht vom Käufer zur Geltendmachung seiner Rechte in Bezug auf Fehler oder die Lieferungsverpflichtung von VASCO GROUP; und
  • die gelieferte Waren im Lieferzustand geblieben sind; und
  • die gelieferte Waren ordnungsgemäß und im Einklang mit dem vereinbarten oder üblichen Zweck verwendet wurden; und
  • der Käufer alle seine Verpflichtungen gegenüber VASCO GROUP erfüllt hat.

6.1.3 Mögliche Schäden entstanden während des Transports zwischen VASCO GROUP und dem Käufer, müssen sofort nach Erhalt der Ware so detailliert wie möglich notiert werden auf dem offiziellen Transportdokument (CMR, Frachtbrief, ...). Dieses Dokument ist ferner vom Empfänger sowie der Fahrer des Transportunternehmers mit Namen, Datum und Uhrzeit zu unterzeichnen. Eine Kopie dieses Dokuments muss zusammen mit einem Foto von dem festgestellten Schaden durch den Käufer an den Innendienst Verkauf von VASCO GROUP zugeleitet werden, und dies innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Erhalt der Ware. Nach Rücksprache zwischen den Innendienst Verkauf von VASCO GROUP und dem Käufer, wird entschieden wie der Schaden weiter behandelt wird. Reklamationen in Bezug auf Transportschäden die nicht die notwendigen Informationen enthalten (unterzeichneten CMR mit Angabe von dem Schaden, Foto, rechtzeitige Benachrichtigung), werden von VASCO GROUP nicht akzeptiert.

6.1.4 Inbetriebnahme, Verarbeitung, Umpacken und/oder Weiterverkauf der von VASCO GROUP gelieferte Waren, wird als Genehmigung und Annahme betrachtet, gilt als endgültige Lieferung der Ware und befreit VASCO GROUP von Ihrer Verantwortung und Haftung in Übereinstimmung mit Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6.1.5 Im Fall einer rechtzeitig und Korrekt gemeldeten Fehler, kann VASCO GROUP nach eigenem Ermessen und nach eigener Wahl: (1) die Fehlerhaften Waren, oder Teile von Waren und/oder Dienstleistungen (teilweise) ersetzen; (2) die fehlerhaften Waren und/oder Teile von Waren reparieren; oder (3) den Fehler für einen Betrag den vernünftigerweise mit dem Art en den Umfang des Fehlers übereinstimmt gutschreiben. Der Käufer erkennt an, dass diese drei Maßnahmen jeweils eine komplette und adäquate Entschädigung für alle mögliche Schäden infolge Fehler darstellen und akzeptiert, dass die Durchführung dieser Maßnahmen nicht als eine Haftungsübernahme durch VASCO GROUP angesehen werden kann.

6.1.6 Reklamationen und/oder eventuelle (teilweise) Ersetzung oder Reparatur der Waren und/oder Dienstleistungen befreien den Käufer in keinem Fall von Seinem Zahlungsverpflichten innerhalb der in der schriftliche Vereinbarung zwischen VASCO GROUP und dem Käufer, die Auftragsbestätigung von VASCO GROUP, diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, und/oder die etwaige Rechnung festgelegte Frist(en).

6.2 Voraussetzungen der Rücksendung

6.2.1 Der Käufer darf die Waren keinesfalls zurücksenden, ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Genehmigung von VASCO GROUP.

6.2.2 Der Käufer hat die Möglichkeit, unbeschädigte Waren in einer noch nicht geöffneten Verpackung zurückzusenden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind und sofern eine ausdrückliche, vorherige und explizite Genehmigung von VASCO GROUP vorliegt:

  • Heizkörper

Der Heizkörpertyp muss noch zum Aktuellen VASCO GROUP-Programm gehören. Der Heizkörper darf maximal 6 Monate alt sein. Heizkörpern aus Länder außerhalb der BENELUX werden nicht zurückgenommen, es sei denn auf ausdrücklicher Antrag von dem Qualitätsdienst von VASCO GROUP. Lagermäßige Heizkörper in Standardfarbe Verkehrsweiß (RAL9016) oder Standardfarbe Feinstruktur Weiß (S600) (im Falle von Aluminiumheizkörper und Niva(soft)-Heizkörper) oder M301 werden zurückgenommen und zu 70% des Netto-Rechnungsbetrages gutgeschrieben (d.h. 30% Annullierungskosten), ferner werden Transportkosten in Höhe von 50 € angerechnet. Lagermäßige Heizkörper in einer anderen Farbe werden zurückgenommen und zu 50% des Netto-Rechnungsbetrages gutgeschrieben (d.h. 50% Annullierungskosten), ferner werden Transportkosten in Höhe von 50 € angerechnet. Nicht-lagermäßige Heizkörper werden NICHT zurückgenommen. Eine Annullierung oder eine Gutschrift sind demzufolge nicht mehr möglich. Alle Zubehörteile und Accessoires für Heizkörper werden NICHT zurückgenommen.

  • Lüftung / Fußboden Heizungskomponenten

Lüftungsgeräte werden zurückgenommen und zu 70% des Netto-Rechnungsbetrages gutgeschrieben (d.h. 30% Annullierungskosten), ferner werden Transportkosten in Höhe von 50 € angerechnet. Das Lüftungsgerät muss zum Aktuellen VASCO GROUP-Programm gehören en darf maximal 6 Monate alt sein. kundenspezifische Lüftungsgeräte werden NICHT zurückgenommen. Eine Annullierung oder eine Gutschrift ist demzufolge nicht mehr möglich. Alle andere Lüftungsgeräte und Fußboden Heizungskomponenten werden NICHT zurückgenommen.

6.3 Eingang und Registrierung der schriftlichen Mitteilung einer Reklamation und/oder Rückgabeantrag

6.3.1 Für Meldungen von Reklamationen und/oder der Rückgabeantrag gibt es ein Standardformular (s. Anlage). VASCO GROUP bearbeitet nur Reklamationen und Rückgabeanträge die unter Verwendung des Standardformulars gemeldet werden. Dieses Dokument kann jederzeit angefordert werden von einem Mitarbeiter Innendienst Verkauf von VASCO GROUP. Auf diesem Standardformular müssen folgende Informationen verpflichtend ausgefühlt werden:

  • Kontaktdaten Großhandel
  • Kontaktdaten Installateur
  • Kontaktdaten Konsument
  • Ursprüngliche Auftrags- oder Rechnungsnummer
  • Beschreibung des Artikels, der Typ, Abmessungen, Farbe und Anschluss
  • Detaillierte Beschreibung des Problems (nur im Falle von Reklamationen)
  • Foto der sichtbaren Schaden und Positionierung von dem Heizkörper im Falle von Montage (nur im Falle von Reklamationen).

6.4 Information für den Käufer

6.4.1 Nach interne Beurteilung der Reklamation und/oder Rückgabeantrag wird der Käufer informiert über die Anerkennung bzw. Nicht-Anerkennung der Reklamation und/oder Rückgabeantrag.

6.4.2 Nach Eingabe in das interne System, je nachdem es um eine Reklamation oder einen Rückgabeantrag geht:

  • wird der Käufer per Fax/E-Mail informiert über die Ersetzung, oder Reparatur der fehlerhaften Waren;
  • werden die Bedingungen zur Rücksendung erneut dem Käufer gegenüber (laut Preisliste) kommuniziert.

6.5 Abwicklung der Reklamation

  • Bestätigung der Neulieferung
  • Bestätigung von den Rücksendungsauftrag anlässlich eine Ersetzung/Reparatur bei VASCO GROUP
  • Bestätigung der Reparatur vor Ort

6.6 Die administrative Nachfolge von einem Rücksendungsauftrag (inkl. Rücksendung anlässlich Ersatz/Reparatur bei VASCO GROUP)

6.6.1 Nach administrative Registrierung der Rücksendung im internen System von VASCO GROUP wird ein Rücksendeformular mit blauen Aufkleber an den Käufer versandt. Diesen blauen Aufkleber ist für die Identifikation der Waren erforderlich. Waren ohne blauen Aufkleber werden NICHT zurückgenommen und geht zugleich das Recht auf Kreditierung verloren, es sei denn der Manager Customer Service von VASCO GROUP hat in diesen Zusammenhang schriftlich eine Ausnahme genehmigt.

6.7 Die logistische Abwicklung von einem Rücksendungsauftrag (inkl. Rücksendung anlässlich Ersatz/Reparatur bei VASCO GROUP)

6.7.1 Sofern nichts anders zwischen VASCO GROUP und dem Käufer vereinbart, werden alle Waren, von VASCO GROUP genehmigt für Rücksendung, von VASCO GROUP oder einen von Ihr benannten Dritten abgerufen. Der Käufer wird VASCO GROUP über den Zeitpunkt informieren zu dem die Waren abgeholt werden können, unter Berücksichtigung von folgendem: die zurückgesandte Waren müssen innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Rücksendeformulars (inkl. blauer Aufkleber), in Besitz von VASCO GROUP sein. Falls die Frist von 3 Monaten abgelaufen ist, und die Waren sind nicht zurück in Besitz von VASCO GROUP durch verschulden oder Nachlässigkeit von den Käufer, bekommt den Käufer einen Brief ‘Annullierung zurück’, was bedeutet dass der Rückgabeantrag abgeschlossen wird und den möglichen Anspruch auf eine Gutschrift verloren geht.

6.8 Die administrative Abwicklung von einem Rücksendungsauftrag (inkl. Rücksendung anlässlich Ersatz/Reparatur bei VASCO GROUP)

6.8.1 Wenn die Rücksendung in Übereinstimmung mit den Vorschriften eingegangen ist und intern als richtig bewertet wurde, wird das jeweilige Artikel: repariert und ausgeliefert ODER gutgeschrieben. Wenn die Rücksendung nicht gerechtfertigt ist, wird den Käufer einen Brief mit weitere Erläuterung bezüglich der Verweigerung erhalten und findet keine Gutschreibung statt.

7. GARANTIEBEDINGUNGEN

7.1 VASCO GROUP-Geräte werden angeliefert in wesentliche Übereinstimmung mit der technischen Spezifikationen und Charakteristiken wie beschrieben im dazu hörende Katalogen und technische Dokumentation. VASCO GROUP garantiert eine Probe entsprechende Lieferung mit ausdrücklichen Vorbehalt für kleine Farb- und Qualitätsabweichungen. Farbähnlichkeit kann nur bei gleichzeitiger Bestellung sichergestellt werden. Größen und Abmessungen im Katalog und/oder Preislisten sind „Zirka"-größen. Kleine Abweichungen sind möglich, sowie Änderungen in der Form und Ansicht eines Modells und wir behalten uns diese ausdrücklich vor.

7.2 Heizkörper

7.2.1 VASCO GROUP bietet eine 10-Jährige Garantie auf Wasserundurchlässigkeit und auf Lack. (Mit Ausnahme von Privat-Labels (Eigenmarke): dafür gelten gesonderte Vereinbarungen). Für sowohl Luxus-Accessoires, Ventile, elektrische Komponente und VASCO GROUP Zubehör gilt eine 2-Jährige Garantie.

Die Garantie ist nur für Fabrikationsmängel gültig.

7.2.2 Die Garantie gilt ab Rechnungsdatum von VASCO GROUP an dem Käufer. Wenn es kein Rechnungsdatum gibt, gilt die Garantie ab dem 1. Januar des Herstellungsjahres, oder ab das tatsächliche Herstellungsdatum je nachdem auf dem Heizkörper bezeichnet (bei der Designheizkörper steht dieses Datum auf der Rückseite des Typenschilds. Das Typenschild muss auf dem Heizkörper verbleiben. Wenn das Schild entfernt wird, gibt es kein Anspruch aus Garantie. Bei den Plattenheizkörper ist das Herstellungsdatum an der Innenseite des Heizkörpers aufgedruckt).

7.2.3 Der Käufer kann vorgenannten Fabrikationsgarantie nur dann in Anspruch nehmen, wenn:

  • Die Waren unter normalen Bedingungen und in Übereinstimmung mit den Anweisungen im Handbuch installiert werden und nach allen Regeln der Kunst;
  • es KEINE Änderungen an den Waren gab;
  • es eine ordnungsgemäße Verwendung der in der Verpackung mitgelieferten Entlüfter und Blindverschlüsse (um Korrosion der Anschlüsse zu vermeiden) gab;
  • der Widerstand und Regelung kompatibel sind mit einen VASCO GROUP Heizkörper (nur im Hinblick auf elektrische Heizkörper).

7.2.4 Der Käufer kann keinen Anspruch machen auf vorgenannte Garantie im Falle von:

  • Entleerung der Heizkörpern für einen bestimmten Zeitraum;
  • Heizung der Heizköpern mit Industriewasser, Dampf oder Wasser, das chemische Produkte oder Große Mengen Sauerstoff enthält (Die Qualität des Systemwassers muss der Richtlinie VDI 2035-2 entsprechen);
  • Übermäßige Schmutzansammlung in den Heizkörpern;
  • Reparatur durch nicht dazu von VASCO GROUP berechtigte Personen;
  • Spannung die sich unterscheidet von der Normalspannung notwendig für den Betrieb des Geräts (nur im Hinblick auf elektrische Heizkörpern);
  • Höhere Hydraulikdruck als in den technischen Daten angegeben;
  • Verwendung von aggressiven, scheuernden, ätzende Stoffe auf dem Heizkörper (z.B. Antikalkprodukte). Auch Urinspritzer an den Heizkörpern sind zu vermeiden. Die Heizkörper müssen ohne Pflegemittel gereinigt werden. (Außer Edelstahl-Heizkörper: hier darf ein Edelstahlreiniger verwendet werden);
  • Montage von lackierten Heizkörper in einer aggressiven atmosphärischen Umgebung (Ammoniak, ätzende Stoffe, etc.) sowie die Montierung von lackierten Heizkörper in den folgenden Bereichen: über ein Bad mit Duschmöglichkeit, in einer Dusche oder unmittelbar daneben, in einem Schwimmbad (Chlorluft) oder in einer Sauna. Der Heizkörper darf schließlich nicht in unmittelbaren Kontakt mit Wasserstrahlen und/oder Seifenresten kommen, da Wasser mit Seifenresten besonders korrosiv wirkt. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Installationsanleitung auf dieser Website: www.vasco.eu.

7.2.5 Die Garantie erstreckt sich nur auf die Lieferung eines neuen Heizkörpers und neue Teile des Heizkörpers. Die Garantie umfasst keine Erstattung für den Anfahrt- und Ersatzkosten. VASCO GROUP hat die Wahl zwischen den Ersatz oder die Reparatur des Heizkörpers oder die fehlerhafte Teile. Bei Änderungen am Modell hat VASCO GROUP das Recht, gleichwertige, jedoch nicht identische Ersatzteile oder Geräte zu liefern.

7.3 Heizkörper – Eigenmarke

7.3.1 Für die Eigenmarken gilt eine 5-Jährige Garantiezeit, ab dem Rechnungsdatum von VASCO GROUP an den Käufer. In Ermangelung eines Rechnungsdatums gilt die Garantie ab dem 1. Januar des Herstellungsjahres des Heizkörpers, oder ab das tatsächliche Herstellungsdatum je nachdem auf dem Heizkörper bezeichnet. Für VASCO GROUP Accessoires, Zubehör und elektrischen Komponenten gilt eine 2-Jährige Garantie.

7.4 Lüftungsgeräte

7.4.1 VASCO GROUP bietet eine 2-Jährige Garantie, ab Rechnungsdatum von VASCO GROUP an den Käufer, auf Lüftungsgeräte. Wenn es keine Rechnung gibt, gilt das Herstellungsdatum als Rechnungsdatum. Die Garantie erstreckt sich nur auf Lieferungen von Ersatzlüftungsgeräte und Elektronikplatine. Es gibt keine zusätzliche Garantie auf Reparaturen. Die Garantie gilt ferner nicht für:

  • Demontage- und Montagekosten;
  • Mängel die sich nach Meinung der VASCO GROUP ergeben aus unsachgemäße Handhabung, Nachlässigkeit oder Unfall;
  • Mängel die durch die Behandlung oder Reparatur durch Dritte ohne Zustimmung der VASCO GROUP verursacht werden;
  • Mängel die durch unregelmäßige und/oder nicht-professionelle Behandlung verursacht werden;
  • Mängel die sich ergeben durch Verwendung in eine ungeeignete Umgebung.

7.5 Fußbodenheizungsrohre

7.5.1 Auf Fußbodenheizungsrohre gilt eine 30-Jährige Garantie. Diese Garantie deckt nur die Lieferung neuer Rohren, vorausgesetzt, dass den Fehler des alten Rohres zurückzuführen ist auf VASCO GROUP und die VASCO-Röhren in Übereinstimmung mit den angegebenen Richtlinien und Anweisungen verbunden wurden. Die Garantie gilt ab Rechnungsdatum von VASCO GROUP en den Käufer.

7.5.2 Wenn das gesamte Fußbodenheizung System bei VASCO GROUP gekauft wurde, gilt zusätzlich zu den oben erwähnten Garantie eine 10-Jährige Garantie ab Ablieferung auf:

  • Schäden am Eigentum Dritter und daraus resultierende Schäden;
  • Drittkosten für die Bereinigung, Beseitigung, Entfernung oder freilegen mangelhafter Ware und für die Installation, Anwendung und Abstellung von nicht-fehlerhafter Ware.

7.6 Verfahren

7.6.1 Der Käufer verpflichtet sich dazu, innerhalb von zwei (2) Werktagen nach der Kenntnis eines Garantieanspruchs seitens den Endverbraucher, diesen Garantieanspruch an VASCO GROUP zu übermitteln. In Ermangelung dieser Übermittlung haftet den Käufer selber für die Garantieverpflichtungen, ohne die Möglichkeit einen eigenen Anspruch gegen VASCO GROUP. Der Käufer verpflichtet sich gegenüber VASCO GROUP zur jegliche angemessene Unterstützung bei der Untersuchung der Garantieanspruch, auch (aber nicht beschränkt auf) durch Auslieferung der betreffenden Ware an VASCO GROUP innerhalb einem Zeitraum von fünf (5) Werktage nachdem VASCO GROUP dies beantragt hat. VASCO GROUP behält sich vor, ihrer Garantieverpflichtungen gegenüber dem Endverbraucher, durch den Käufer, im Rahmen eines Sub-Auftrages, durchführen zu lassen. Der Austausch oder die Reparatur eines Teils während der Garantiezeit kann diese Frist nicht verlängern.

7.6.2 VASCO GROUP entscheidet souverän, ob ein Garantiefall die Bedingungen der gebotenen Garantie entspricht. VASCO GROUP ist in dieser Hinsicht in keiner Weise gebunden durch die Erklärung durch den Käufer an den Endverbraucher.

8. EIGENTUMSVORBEHALT

8.1 Die von VASCO GROUP gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (einschließlich Kosten, Zinsen und allen sonstigen Zubehör) durch den Käufer ausschließliches Eigentum von VASCO GROUP. Im Falle der Nichtzahlung durch den Käufer bei Fälligkeit –und unbeschadet der Rechte von VASCO GROUP nach Artikel 4.7– oder, wenn der Käufer eine andere Verpflichtung nicht erfüllt, oder wenn VASCO GROUP vermutet, dass der Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird, ist VASCO GROUP automatisch berechtigt, die Waren von Rechts wegen und auf Kosten des Käufers zurückzuverlangen. Nach Eingang der zurückgesendeten Ware und sofern die Waren sich in einem guten Zustand befinden, werden die bereits bezahlten Beträge dem Käufer abzüglich folgender Beträge erstattet: (1) eines Gewinnausfalls, Pauschalbetrag wird festgelegt auf 15% des gesamten Rechnungsbetrages; und (2) eine Pauschalentschädigung in Höhe von 5% des gesamten Rechnungsbetrages für die (zusätzlichen) Verwaltungs- und Bearbeitungskosten. All dies unbeschadet des Rechts von VASCO GROUP, einen höheren Schaden nachzuweisen.

8.2 Falls der Käufer die gelieferten Waren vor der Bezahlung des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Kosten, Zinsen und allen sonstigen Zubehör) weiterverkauft oder im Fall einer anderen Verletzung des Eigentumsvorbehalts, wird den Weiterverkaufspreis oder werden die aus dem Weiterverkauf entstehenden Ansprüche des Käufers gegenüber seinem Kunden automatisch als Sicherheit für die Zahlung des geschuldeten Kaufpreises an VASCO GROUP verpfändet

8.3 Der Käufer hat stets alles Notwendige zu tun, dass vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte an den unbezahlten Waren zu sichern. Bei Zugriffen Dritter auf die Ware, oder falls Dritte diese Rechte belasten wollen oder geltend machen, so ist der Käufer verpflichtet VASCO GROUP diesbezüglich unmittelbar zu informieren.

9. VERTRAULICHKEIT UND GEISTIGES EIGENTUM

9.1 VASCO GROUP bleibt der exklusive Titular aller Rechte aus geistigem Eigentum an den gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen. Der Käufer garantiert VASCO GROUP dass die an Dritten zur Verfügung gestellten Informationen die Rechte des geistigen Eigentums von VASCO GROUP nicht verletzen.

9.2 Alle Dokumente, Informationen, Modelle und/oder Designs jeglicher Art, die an den Käufer zur Verfügung gestellt werden im Rahmen der Verhandlungen über und/oder die Durchführung der Vereinbarung zwischen VASCO GROUP und dem Käufer, und/oder die in jedes mögliche Dokument von VASCO GROUP aufgeführt werden, einschließlich der Auftragsbestätigung und der Lieferschein ausgestellt von VASCO GROUP, sind vertraulich zu behandeln. Auf erstes Anfordern von VASCO GROUP müssen die vorgenannten Unterlagen zurückgegeben werden.

Diese Dokumente, Informationen, Entwürfe und Modelle bleiben Eigentum von VASCO GROUP und dürfen nicht an Dritte weitergegeben, noch kopiert, noch (in)direkt, ganz oder teilweise für andere Zwecke benutzt werden, als die für die sie bestimmt sind , es sei denn mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von VASCO GROUP.

Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung zwischen VASCO GROUP und dem Käufer bestehen, zumindest bis dem Zeitpunkt an dem die entsprechenden Unterlagen, Informationen, Modelle und/oder Entwürfe ohne Verschulden des Käufers, öffentlich bekannt sind.

10. HAFTUNG – HÖHERE GEWAHLT

10.1 Die Haftung von VASCO GROUP bezüglich der gekauften Waren ist auf die Gesetzliche Haftungspflicht als Hersteller und/oder Vermittler begrenzt, je nachdem den Umständen.

10.2 Wenn die Vertragswaren, nicht von VASCO GROUP produziert werden, sondern nur durch VASCO GROUP weiterverkauft werden, kann VASCO GROUP nicht angesprochen werden in Bezug auf andere Schäden als die für die Konformität der Lieferung. Alle andere Reklamationen und/oder Schäden, die nicht in Zusammenhang mit der Konformität der Lieferung stehen, liegen in der alleinigen Verantwortung des Herstellers und/oder Lieferant von wem VASCO GROUP die betreffende Ware kaufte. Der Käufer hat die maximale Möglichkeit sich auf solche Reklamationen und/oder Schäden zu berufen für einen Zeitraum, der der kürzeren der folgenden Perioden darstellt:

  • die Garantie die des jeweiligen Herstellers oder Lieferanten an VASCO GROUP anbietet;
  • ein absolutes Maximum von 1 Jahr ab Lieferung der entsprechenden Waren und/oder Dienstleistungen.

Wenn der Käufer VASCO GROUP rechtzeitig und Korrekt, in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, informiert über Reklamationen und/oder Schäden andere als in Zusammenhang diese Reklamation direkt übertragen an den jeweiligen Hersteller oder Lieferanten. Bei der Weiterverarbeitung dieser Reklamationen oder Schadenansprüche fungiert VASCO GROUP nur als Vermittler zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Hersteller oder Lieferanten. Die Verantwortung der VASCO GROUP begrenzt sich in diesem Zusammenhang auf die Übertragung von Informationen zwischen dem jeweiligen Hersteller oder Lieferanten und dem Käufer, ohne dass VASCO GROUP in irgendeiner Weise in Bezug auf die wirksame Reklamationen- und / oder Schäden haftbar gemacht werden kann.

10.3 Die Haftung von VASCO GROUP ist immer auf die gesetzlichen Haftpflicht beschränkt, und dies abhängig von den sachliche Verhältnisse und ist in jedem Fall auf den niedrigeren der beiden folgenden Beträge begrenzt: (1) den jeweilige Rechnungsbetrag oder (2) den Betrag, den VASCO GROUP von seinem Versicherer aufgrund der abgeschlossenen Versicherung erhält.

10.4 VASCO GROUP haftet nicht für (i) durch den Käufer, Vermittler, Endbenutzer oder jedweder Dritten verursachten Schaden, (ii) Schäden, die sich aus dem nicht-Ordnungsgemäßen Handlungen der Käufer, Vermittler und/oder Endverbraucher ergeben, (iii) Schäden, die durch falsche oder unsachgemäße Verwendung der Waren verursacht wurde, (iv) Schäden an den gekauften Waren die den Käufer versucht hat zu ändern oder wenn der Käufer Komponenten verwendet hat, die nicht die Parameter erfüllen, wie von VASCO GROUP vorgesehen (v) Schäden, die durch Nichteinhaltung durch den Käufer, seine Angestellten oder Mitarbeitern, der Vermittler und/oder Endverbraucher von gesetzlichen und/oder andere Verpflichtungen, einschließlich der Bedienungsanleitung die mit den Waren geliefert wird, entstehen (vi) noch für Schäden, die aus fehlerhafter und/oder unvollständiger Informationen entstanden sind die an den Käufer, Vermittler und/oder Endverbraucher vermittelt wurden von dem Käufer, Lieferant und/oder Hersteller der gekaufte Waren und/oder jedweden Dritten.

10.5 VASCO GROUP haftet in keinem Fall für seitens des Käufers entstandene Gewinn- oder Produktionsausfälle, Umweltschäden oder sonstige Folgeschäden oder indirekte Schäden gleich welcher Art, die durch den Käufer oder Dritten erlitten werden. Darüber hinaus haftet VASCO GROUP nicht für Schäden, die von Vertretern, Subunternehmer oder sonstige Dritte verursacht wurden (einschließlich Schäden, die durch Betrug, vorsätzlichem Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden).

10.6 VASCO GROUP haftet nicht für Verzögerungen bei der Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt oder Härtefälle. Unter Höhere Gewalt und Härtefälle ist unter anderem folgendes zu verstehen (rein beispielhafte Aufzählung): Produktionsunterbrechungen, Versorgungsprobleme, Mangel an Rohstoffen, Arbeitskräfte, Energie und Transport, oder Transportverzögerungen, Währungsschwankungen, Materialpreissteigerungen, Preisen von Hilfsmaterialien und Grundstoffe, Löhne, Gehälter, Sozialabgaben, behördlich auferlegten Kosten, Abgaben und Steuern, Transportkosten, Import- und Exportzölle oder Versicherungsprämien, die zwischen der Auftragsbestätigung und der endgültigen Lieferung der Ware eintreten, Eisgang, spezielle Wetterbedingungen, Streiks, Aussperrungen, Arbeitseinstellungen oder andere kollektive Arbeitskämpfe, Mobilisierung, Krieg, Krankheit, Unfälle, Kommunikations- und IT-Störungen, staatliche Maßnahmen, Ausführverbot, die VASCO GROUP oder ihre Lieferanten .

11. ANWENDBARES RECHT EN STREITFÄLLE

11.1 Alle Beziehungen zwischen VASCO GROUP und dem Käufer unterliegen dem belgischen Recht.

11.2 Jede mögliche Debatte zwischen VASCO GROUP und dem Käufer fallen unter die Ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte die für den Sitz von VASCO GROUP zuständig sind. Falls der Käufer seinen Sitz nicht in einem EU-Mitgliedsstaat hat, werden die Streitigkeiten zwischen VASCO GROUP und dem Käufer nach der Schiedsordnung des Belgischen Zentrums für Schiedsgerichtsbarkeit und Mediation (CEPANI) endgültig beigelegt, und dies durch drei gemäß den genannten Regeln bestellten Schiedsrichtern. Der Sitz des Schiedsgerichts ist Brüssel. Das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache geführt. VASCO GROUP hat jedoch das Recht das für den Sitz des Käufers zuständige Gericht zu bevorzugen.

12. WARTUNGS- UND INSTALLATIONSVORSCHRIFTEN

INSTALLATIONSVORSCHRIFTEN 1. Um Korrosion von innen in Heizkörpern zu vermeiden, darf kein Sauerstoff in die Anlage eindringen. Dies ist sowohl bei Entwurf, Montage als auch bei Bedienung der Anlage jederzeit zu berücksichtigen. Wir raten also unsere Heizkörper nur in gut dimensionierten, geschlossenen Anlagen zu benutzen.

Wenn VASCO GROUP-Geräte in ungelüfteten, feuchten oder aggressiven Räumen verwendet werden, muss der Käufer VASCO GROUP dementsprechend informieren, damit für eine zusätzliche Gebühr, einen zusätzlichen Korrosionsschutz ausgeführt werden kann. Wenn wir bei unsere Geräte Stopfe und Dichtungen mitliefern, dienen diese nur dazu unseres Produktionsprozess zu erleichtern.

Falls die Anlage regelmäßig entlüftet werden muss oder regelmäßig Wasser nachgefüllt werden muss, zeigt dies an das liegen Mangel vorliegen, die eine technische Intervention erfordern.

Da praktisch jede Anlage aus verschiedenen Metallen (Kupfer, Stahl, Messing, Aluminium, Kunststoff) besteht, ist Korrosion infolge Elektrolyse zu vermeiden. VASCO GROUP bietet dafür das geeignete Schutzmittel, Protect 1+1, an.

Eigenschaften:

Sorgt für einen optimalen Schutz von Stahl, Gusseisen, Aluminium, Kupfer, Kupferleitungen; greift Kunststoffleitungen und Dichtungsmaterialien nicht an.

Enthält Hemmer, die galvanische Korrosionen zwischen Metallen mit unterschiedlichen Potentialen vollkommen verhindern.

Enthält Dispergatoren und Härtestabilisatoren, die Ablagerungen auf den inneren Heizoberflachen verhindern.

Gebrauch:

Das Wasser muss neutral sein, mit einem pH zwischen 6 und 8,5. Falls festgestellt wird dass das Wasser in der Anlage korrosionsfördernd ist, verfällt die Garantie.

Dosierung:

1% Schutzmittel auf dem Wasserinhalt des Heizsystems (z.B. 1 Liter Schutzmittel auf 100 Liter Wasser). Die Verarbeitung ist permanent, eine einmalige Dosierung reicht aus. Bei eventuellem Nachfüllen von Wasser muss die Konzentration geprüft werden.

2. Dübel und Schrauben sind nicht enthalten. Es liegt im Verantwortungsbereich des Fachhandels, die richtigen Schrauben und Dübel für das entsprechende Mauerwerk und das Gewicht des Heizkörpers auszuwählen.

3. Wenn der Heizkörper nicht ordentlich funktioniert, unternehmen Sie selbst bitte nichts, sondern wenden Sie sich an Ihren Installateur.

4. Achten Sie darauf, dass Ihre Kinder nicht auf den Heizkörper klettern (ein Handtuchheizkörper ist keine Leiter).

5. Hinweise bezüglich die Rücknahme von Heizkörpern: Siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen 6. Diese Wartungs- und Installationsvorschriften unterliegen, und sind im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Geschäftsbedingungen von VASCO GROUP zu lesen